
Die Vorteile
Welche Vorteile hat die handgeschriebene elektronische Signatur:
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- Der Medienbruch, d.h. der Ausdruck auf Papier zur Unterzeichnung, entfällt.
- Die Unterschrift kann nicht ĂĽbertragen, geklaut oder vergessen werden.
- Die Unterschrift ist eine eindeutige, bewusst abgegebene Willenserklärung.
- Die Unterschrift ist ein anerkannter Vorgang zur Willensbekundung bei Jung und Alt.
- Der Unterzeichnende muss nicht Mitglied in einem Trustcenter sein.
- Die mit einem StepOver Signaturpad erfasste Unterschrift kann von einem Schriftsachverständigen geprüft werden (auch gegen Unterschriften auf Papier).
Was benötigen Sie für eine handgeschriebene elektronische Signatur:
- Ein Signaturgerät zur Erfassung der handgeschriebenen Signatur (Zeit, Druck und Schriftbild in hoher Auflösung).
- Verschlüsselte Übertragung der erfassten Unterschrift und deren biometrischen Daten zur Signatur-Software (Ansonsten könnten die Daten mittels Trojaner etc. auf dem Computer abgehört werden - ein Computer gilt vor Gericht als unsicheres Medium!).
- Eine Software, die diese Signatur sicher und mit asymmetrischer Kryptographie versiegelt in ein revisionssicheres elektronisches Dokument einbindet (beachten Sie die Empfehlungen zu sicheren Schlüssellängen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: derzeit mindestens RSA 2048Bit).
- Das Gesamtsystem muss die Unterschrift so erfassen können, dass diese auch von einem Schriftsachverständigen im Gerichtsfall überprüft werden kann.
- Optional eine Verifikationssoftware zum internen Unterschriftenvergleich.
Bitte beachten Sie beim Einsatz der elektronischen Signatur:
- Ein Unterschriftenvergleich mittels Verifikationssoftware sollte nicht als gerichtsfest angesehen werden.
- Für die Produkte zur elektronischen Signatur der StepOver GmbH liegt ein Gutachten eines unabhängigen, vor Gericht zugelassenen Schriftsachverständigen vor.
Rechtlicher Hintergrund
Das 2001 verabschiedete Gesetz zur elektronischen Signatur regelt die Rahmenbedingungen fĂĽr alle papierlosen Signaturverfahren, wie z.B. die digitale Signatur (Smartcard) und die handgeschriebene elektronische Signatur.
Es basiert auf der EU-Richtlinie zur elektronischen Signatur und löst damit das allein auf Deutschland begrenzte Gesetz zur digitalen Signatur von 1997 ab. Somit ist eine europaweite Grundlage geschaffen, auf deren Basis Produkte zur elektronischen Signatur grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Man geht davon aus, dass auf diese Weise die elektronische Signatur in Europa weiter Fuß fassen wird. Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im StepOver Leitfaden zur e-Signatur.
Spezialisiert auf die elektronische Signatur
Die StepOver GmbH hat sich mit ihren Produkten zur elektronischen Signatur auf den Bereich der elektronischen Unterschrift spezialisiert. Während große Unternehmen ihren internen Workflow mittlerweile fast ausschließlich elektronisch abbilden, blieb die Schnittstelle zur "Außenwelt" bislang fast überall papierbehaftet. Studien zeigen, dass auf jeden für die Herstellung von Papier ausgegebenen Dollar weitere 30 bis 60 Dollar für die weitere Verarbeitung anfallen (Quelle: Gartner Group). Die von StepOver angebotene elektronische Signatur bietet nun den Unternehmen die Möglichkeit, elektronische Dokumente auch elektronisch unterschreiben zu lassen.
Trotzdem konnte die Unterschrift einer außenstehenden Person bislang nicht durch elektronische Verfahren medienbruchfrei in einen elektronischen Workflow eingebunden werden. Dies hing neben der bis vor kurzem geltenden Gesetzeslage auch mit den bisherigen Lösungsansätzen zusammen. Weder kann man voraussetzen, dass ein Kunde ein Gerät zur digitalen Signatur besitzt (lediglich 0,03 % der Bundesbürger sind im Besitz von Smartcards zur digitalen Signatur), noch kann man erwarten, dass jeder eine solche elektronische Technik akzeptiert.
Unverwechselbare Willenserklärung durch Elektronische Signatur
Die elektronische Unterschriftenerfassung erlaubt es indes, dass jeder Endkunde, ohne im Besitz eines speziellen Gerätes oder Zertifikats sein zu müssen, eine unverwechselbare Willenserklärung abgeben kann, die direkt in ein elektronisches Dokument als elektronische Unterschrift übernommen wird. Diese Form der elektronischen Signatur besitzt bereits heute eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung - nicht zuletzt aufgrund der bekannten Packetzustelldienste. Deren Signatur-Lösung entspricht aber im besten Fall lediglich einer einfachen elektronischen Signatur. Die elektronische Signatur kann zur Identifikation nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen herangezogen werden. Sehen Sie hierzu die Unterseite "Biometrie".

