Die Vorteile

Welche Vorteile hat die handgeschriebene elektronische Signatur:


  • Der Medienbruch, d.h. der Ausdruck auf  Papier zur Unterzeichnung, entfällt.
  • Die Unterschrift kann nicht ĂĽbertragen, geklaut oder vergessen werden.
  • Die Unterschrift ist eine eindeutige, bewusst abgegebene Willenserklärung.
  • Die Unterschrift ist ein anerkannter Vorgang zur Willensbekundung bei Jung und Alt.
  • Der Unterzeichnende muss nicht Mitglied in einem Trustcenter sein.
  • Die mit einem StepOver Signaturpad erfasste Unterschrift kann von einem Schriftsachverständigen geprĂĽft werden (auch gegen Unterschriften auf Papier).

Was benötigen Sie für eine handgeschriebene elektronische Signatur:

  • Ein Signaturgerät zur Erfassung der handgeschriebenen Signatur (Zeit, Druck und Schriftbild in hoher Auflösung).
  • VerschlĂĽsselte Ăśbertragung der erfassten Unterschrift und deren biometrischen Daten zur Signatur-Software (Ansonsten könnten die Daten mittels Trojaner etc. auf dem Computer abgehört werden - ein Computer gilt vor Gericht als unsicheres Medium!).
  • Eine Software, die diese Signatur sicher und mit asymmetrischer Kryptographie versiegelt in ein revisionssicheres elektronisches Dokument einbindet (beachten Sie die Empfehlungen zu sicheren SchlĂĽssellängen des Bundesamt fĂĽr Sicherheit in der Informationstechnik: derzeit mindestens RSA 2048Bit).
  • Das Gesamtsystem muss die Unterschrift so erfassen können, dass diese auch von einem Schriftsachverständigen im Gerichtsfall ĂĽberprĂĽft werden kann.
  • Optional eine Verifikationssoftware zum internen Unterschriftenvergleich.


Bitte beachten Sie beim Einsatz der elektronischen Signatur:

  • Ein Unterschriftenvergleich mittels Verifikationssoftware sollte nicht als gerichtsfest angesehen werden.
  • FĂĽr die Produkte zur elektronischen Signatur der StepOver GmbH liegt ein Gutachten eines unabhängigen, vor Gericht zugelassenen Schriftsachverständigen vor.

Rechtlicher Hintergrund

Das 2001 verabschiedete Gesetz zur elektronischen Signatur regelt die Rahmenbedingungen fĂĽr alle papierlosen Signaturverfahren, wie z.B. die digitale Signatur (Smartcard) und die handgeschriebene elektronische Signatur.

Es basiert auf der EU-Richtlinie zur elektronischen Signatur und löst damit das allein auf Deutschland begrenzte Gesetz zur digitalen Signatur von 1997 ab. Somit ist eine europaweite Grundlage geschaffen, auf deren Basis Produkte zur elektronischen Signatur grenzüberschreitend eingesetzt werden können. Man geht davon aus, dass auf diese Weise die elektronische Signatur in Europa weiter Fuß fassen wird. Mehr zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im StepOver Leitfaden zur e-Signatur.

Spezialisiert auf die elektronische Signatur

Die StepOver GmbH  hat sich mit ihren Produkten zur elektronischen Signatur auf den Bereich der elektronischen Unterschrift spezialisiert. Während groĂźe Unternehmen ihren internen Workflow mittlerweile fast ausschlieĂźlich elektronisch abbilden, blieb die Schnittstelle zur "AuĂźenwelt" bislang fast ĂĽberall papierbehaftet. Studien zeigen, dass auf jeden fĂĽr die Herstellung von Papier ausgegebenen Dollar weitere 30 bis 60 Dollar fĂĽr die weitere Verarbeitung anfallen (Quelle: Gartner Group). Die von StepOver angebotene elektronische Signatur bietet nun den Unternehmen die Möglichkeit, elektronische Dokumente auch elektronisch unterschreiben zu lassen.

Trotzdem konnte die Unterschrift einer auĂźenstehenden Person bislang nicht durch elektronische Verfahren medienbruchfrei in einen elektronischen Workflow eingebunden werden. Dies hing neben der bis vor kurzem geltenden Gesetzeslage auch mit den bisherigen Lösungsansätzen zusammen. Weder kann man voraussetzen, dass ein Kunde ein Gerät zur digitalen Signatur besitzt (lediglich 0,03 % der BundesbĂĽrger sind im Besitz von Smartcards zur digitalen Signatur), noch kann man erwarten, dass jeder eine solche elektronische Technik akzeptiert.

Unverwechselbare Willenserklärung durch Elektronische Signatur

Die elektronische Unterschriftenerfassung erlaubt es indes, dass jeder Endkunde, ohne im Besitz eines speziellen Gerätes oder Zertifikats sein zu mĂĽssen, eine unverwechselbare Willenserklärung abgeben kann, die direkt in ein elektronisches Dokument als elektronische Unterschrift ĂĽbernommen wird. Diese Form der elektronischen Signatur besitzt bereits heute eine sehr hohe Akzeptanz in der Bevölkerung - nicht zuletzt aufgrund der bekannten Packetzustelldienste. Deren Signatur-Lösung entspricht aber im besten Fall lediglich einer einfachen elektronischen Signatur. Die elektronische Signatur kann zur Identifikation nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen herangezogen werden. Sehen Sie hierzu die Unterseite "Biometrie".

Weiter auf der nächsten Seite...

Mittwoch, 16. Juni 2010

Zusammenarbeit mit dem PrimaKlima- weltweit- e.V. trägt Früchte

Bereits seit April 2007 spendet die StepOver GmbH als bislang einziges Unternehmen der Branche fĂĽr...

Dienstag, 25. Mai 2010

StepOver zieht um!

Anfang Juli ist es endlich soweit – bei StepOver werden die Umzugskisten gepackt. Der Hauptsitz des...

Montag, 08. Februar 2010

StepOver auf der CeBIT 2010

es ist wieder soweit: die CeBIT 2010 öffnet vom 02. – 06. März in Hannover für Privat- sowie...

Dienstag, 12. Januar 2010

Security Forum 2010

StepOver nimmt teil am Security Forum 2010, welches dieses Jahr unter dem Motto steht: "Technologie...

Montag, 21. September 2009

StepOver Signaturpads sparen 2 Jumbo-Jets Papier pro Jahr ein

Legt man die von unseren Versicherungskunden berechnete Papiereinsparung pro StepOver Signaturpad...

Dienstag, 01. September 2009

AWD – handgeschriebene e-Signatur mit dem StepOver naturaSign Pad Standard

Ab sofort können Berater/innen und Kunden des AWD mit dem StepOver naturaSign Pad Standard...

Dienstag, 18. August 2009

Biometrie - Forschungsprojekt an der FH-Brandenburg

StepOver ist der offizielle industrielle Kooperationspartner des Forschungsprojekts OptiBioHash.